Acht Kandidaten bewerben sich bei der kommenden Bundestagswahl (Sonntag, 23. Februar) um die Erststimmen der oberbergischen Wähler.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Das ist das Ergebnis der Sitzung des Kreiswahlausschusses, der am heutigen Freitag getagt hat. Das Gremium hat alle acht Kreiswahlvorschläge zugelassen. Alle erfüllten die rechtlichen Erfordernisse.

Sieben Altparteien und Volt

Um die Erststimmen im Wahlkreis 98, Oberbergischer Kreis, bewerben sich alle zurzeit im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme natürlich der CSU) sowie darüber hinaus die Freien Wähler und Volt. Folgende Bewerber treten an: Carsten Brodesser (CDU), Pascal Reinhardt (SPD), Sabine Grützmacher (Bündnis 90/Die Grünen), Sebastian Diener (FDP), Bernd Rummler (AfD), Jan Köstering (Die Linke), Tobias Vormstein (Freie Wähler) und Marius Roth (Volt).

Die Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge war am Montag dieser Woche um 18 Uhr abgelaufen. Auf Grundlage des Bundeswahlgesetzes musste die Partei Volt mindestens 200 Unterstützerunterschriften einreichen; das hat sie auch getan. Die sieben anderen brauchten das nicht, weil sie im Bundestag oder mindestens einem Landtag seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind; alle sieben gelten damit als Altparteien.

Kreis bittet: Briefwahl am besten im Rathaus vornehmen

Über eventuelle Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens bis Donnerstag, 30. Januar. Spätestens am gleichen Tag entscheidet der Bundeswahlausschuss über die eventuelle Nichtzulassung von Landeslisten. Nach der endgültigen Zulassung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten erfolgt unmittelbar der Druck der Stimmzettel, damit die Gemeinden so früh wie möglich die Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler verschicken können.

In einer Pressemitteilung hat der Oberbergische Kreis die "dringende Bitte" formuliert, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die Gemeinden zurückzusenden "bzw. die Wahl am besten vor Ort im Rathaus vorzunehmen".

Vielen Dank für Ihr Interesse
Um Zugang zu allen exklusiven Artikeln des Kölner Stadt-Anzeigers zu erhalten, können Sie hier ein Abo abschließen.

Gemäß Bundeswahlgesetze dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei der Bundestagswahl mitentscheiden.  © Kölner Stadt-Anzeiger

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.