In Pulheim sollen mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Daher hat der Stadtrat vor der Sommerpause die "Baulandrichtlinie 40-50 – Der Pulheimer Weg" beschlossen.

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CDU, FDP und WfP (Wir für Pulheim) hatten sich schon vor Jahren für die Quoten-Regelung stark gemacht. Nun sprechen sich mehrere Fraktionen dafür aus, die Richtlinie auf das geplante Abtei-Quartier anzuwenden.

Vereinfacht gesagt sieht sie vor, dass künftig im Außen- und im Innenbereich mindestens 40 Prozent der Baugrundstücke mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf Wohnungen bebaut werden. Außerdem müssen sich die Grundstückseigentümer vertraglich verpflichten, dass 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollen.

Pulheim: Stadtrat kann Abweichungen beschließen

Die Richtlinie ist für Projekte anzuwenden, für die es zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch keinen Satzungsbeschluss gibt. Allerdings kann der Stadtrat Abweichungen für Bebauungspläne auch im laufenden Verfahren beschließen. Daher befürworten CDU, FDP, WfP, SPD und Grüne, dass auch im seit 2018 geplanten Abtei-Quartier in Brauweiler geförderte Wohnungen entstehen sollen.

Anstelle der Abteipassage möchte die Objektgesellschaft Brauweiler GmbH & Co. KG bekanntlich ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus und auf dem dahinterliegenden Gelände weitere Wohnhäuser bauen. Im Laufe der Jahre haben sich ihre Pläne allerdings geändert, sodass sie erneut öffentlich ausgelegt werden mussten.

Investorin: Abschließende Aussage noch nicht möglich

Letztendlich sind nun mehr Wohnungen geplant und die zweite Ebene in der Tiefgarage wird definitiv nicht gebaut. Bezahlbarer Wohnraum werde dringend benötigt, darin sind sich alle Fraktionen einig. SPD, Grüne und BVP (Bürgerverein Pulheim) betonen, dass die Stadt in den vergangenen Jahren zu wenig dafür getan habe. Die Konditionen für geförderten Wohnraum seien aktuell attraktiv.

"Warum also nicht mehr bauen", so die SPD-Fraktionsvorsitzende Sylvia Fröhling. Ähnlich hatte WfP-Vorsitzender Walter Lugt vor der Abstimmung im Stadtrat Anfang Juli argumentiert. Der BVP ist angesichts der Ankündigung der Investorin, das Projekt auf Eis zu legen, sollte sie verpflichtet werden, Sozialwohnungen zu bauen, zurückhaltend.

Es sei unerlässlich, alle Aspekte abzuwägen, "um weiteren Stillstand in Brauweiler zu vermeiden", so Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch. Marita Schneider-Krieger (AfD) lehnt "Nachverhandlungen" ab. Dass sich die Investorin aus dem Projekt zurückziehe, könne nicht im Interesse der Brauweiler Bürger sein.

Was es bedeuten würde, wenn die Richtlinie auf das Abtei-Quartier angewendet würde, werde derzeit geprüft, sagt Andreas Tischler von der Objektgesellschaft Brauweiler auf Nachfrage der Redaktion. "Eine abschließende Aussage kann noch nicht getroffen werden."

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Preiswerte Mieten

Für die Vermietung von öffentlich geförderten Wohnungen gelten klare Regeln. Sie dürfen nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete pro Quadratmeter ist genau festgelegt, sie liegt deutlich unter dem ortsüblichen Niveau. Das Land und die NRW-Bank stellen für den Bau zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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