Mainz - Die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition wird im Bundesrat beim Thema Krankenhausreform nicht den Vermittlungsausschuss anrufen.

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"Wir wissen, dass wir diese Reform dringend brauchen und wir nur mit ihr die Krankenhauslandschaft zukunftssicher aufstellen können", sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Mittag nach dem Ministerrat in Mainz.

"Mit der Reform wird die medizinische Versorgung im Land besser als ohne", sagte Hoch. "Die Reformvorschläge des Bundes gehen in die richtige Richtung."

An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat, ob die Reform durchgeht. Sie soll die Vergütung grundlegend ändern und die Kliniken von finanziellem Druck befreien. Außerdem sollen bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben abgesichert und eine stärkere Spezialisierung erreicht werden.

Hoch: "Die Reformvorschläge des Bundes gehen in die richtige Richtung"

Bund und Länder hätten mit einer Reform die Instrumente, die Versorgung neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten, aber auch eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Der Gesetzentwurf enthalte Maßnahmen, die bereits 2025 erste finanzielle Wirksamkeit entfalten könnten, für eine kurzfristige finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser, betonte Hoch.

Wenn die Reform in den Vermittlungsausschuss gehen sollte, dann sieht Rheinland-Pfalz keine Chance mehr auf deren Umsetzung, da sie dem Diskontinuitätsprinzip nach der vorgezogenen Bundestagswahl unterliegen werde.

Ampel sieht aber weiter Gesprächsbedarf

Gesprächsbedarf sieht die Ampel-Regierung aber weiterhin. Denn es seien "auch neue, zusätzliche Punkte durch die Bundestagsfraktionen aufgenommen worden, die die Länder in ihrer Handlungsfreiheit beschränken", monierte Hoch. "Dies gilt konkret für die vorgesehene Prüfung des Insolvenzrisikos eines Krankenhauses durch die Länder und die Stichtagsregelung für den Projektbeginn für den Transformationsfonds." Dies verzögere den zügigen Beginn des dringend erforderlichen Umbaus der stationären Versorgung weiter.

Auch über die sogenannte Zwei-Kilometer-Regel bei Krankenhäusern will Hoch noch einmal diskutieren. Besteht ein Standort aus mehreren nicht zusammenhängenden Gebäuden, kann er als eine Fläche beschrieben werden. Der Abstand zwischen den äußeren Gebäuden darf nach der Regel aber nicht mehr als 2.000 Meter Luftlinie betragen. Die zementierte Standortdefinition werde für einige Krankenhäuser eine Herausforderung. Vor allem Universitätskliniken werde dies vor Schwierigkeiten stellen, die historisch bedingt innerhalb einer Stadt auf mehrere Standorte verteilt sind.

Krankenhausgesellschaft für Vermittlungsausschuss

Der Landesgeschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Andreas Wermter, hatte dagegen an Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) appelliert, gemeinsam mit anderen Bundesländern den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl auf ein Vermittlungsverfahren zu verzichten und auf eine Nachbesserung des dann ohne Änderungen beschlossenen Gesetzentwurfes nach der Wahl zu hoffen, sei "außerordentlich risikoreich und würde dafür sorgen, dass die Krankenhäuser erneut über viele Monate im Unklaren gelassen werden, welche Instrumente zur wirtschaftlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Strukturen zu erwarten sind", argumentiert Wermter. Ohne signifikante Änderungen in dem Gesetz sei die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung insbesondere im ländlichen Bereich gefährdet.  © Deutsche Presse-Agentur

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