Magdeburg - Die AfD hat unmittelbar vor der Urteilsverkündung am Landgericht Magdeburg im Streit mit ihrem Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler eingelenkt.

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Man erkenne Zieglers geltend gemachten Anspruch an, sagte Rechtsanwalt Christian Hecht. Ziegler hatte in einem Eilverfahren vom AfD-Landesverband nötige Unterschriften für seine erneute Direktkandidatur bei der Bundestagswahl gefordert – eigentlich eine Formalie.

Die AfD hatte auf ein laufendes Schiedsverfahren verwiesen, bei dem es um eine möglicherweise zu kurze Einladungsfrist geht. Bei einer Aufstellungsversammlung im Dezember war Ziegler zum Direktkandidaten für den Wahlkreis 73 (Mansfeld) gewählt worden.

Der Generalsekretär des AfD-Landesverbandes, Jan Wenzel Schmidt, sagte, dem Vorstand sei es um Rechtssicherheit gegangen. Nun werde der Vorstand "alle offenen Wahlkreise" unterzeichnen – "und zwar heute", so Schmidt. Das Ziel der AfD sei es, flächendeckend mit Direktkandidaten anzutreten. Nach dem Anerkenntnis erging dennoch ein Urteil gegen den AfD-Landesverband. Schon in ihrer vorläufigen Einschätzung am Vormittag hatte die Einzelrichterin Ziegler gute Aussichten eingeräumt.

AfD-Bundesvorstand schaltet sich ein

Der Streit vor Gericht offenbart erneut, dass es einen Riss zwischen dem Landesvorstand und einzelnen Kreisverbänden gibt. Schon länger vermuten einige AfD-Politiker, dass der Landesvorstand nicht genehme Mitglieder wie Ziegler ausbremsen und so Einfluss darauf nehmen will, wer es letztlich in den Bundestag schaffen könnte.

Möglicherweise hängt das Einlenken des Landesvorstands auch damit zusammen, dass sich der Bundesvorstand am Mittwoch in das Verfahren eingeschaltet hat. Ein Beschlussvorschlag wurde bereits vorbereitet, wie ein AfD-Sprecher auf Anfrage bestätigte. Demnach sollte der AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt dazu aufgefordert werden, die Wahlvorschläge bis spätestens Samstagmittag zu unterzeichnen. Darüber habe der Landesvorstand den Bundesvorstand unverzüglich zu informieren, heißt es in dem Antrag, der der dpa vorliegt.

Verhandlung am Vormittag – Anerkenntnis vor dem Urteil

Dem Anerkenntnis war ein Vormittag mit dem Austausch von Argumenten vorausgegangen. Der Landesvorstand erklärte, er wolle das laufende Verfahren am Landesschiedsgericht der Partei abwarten. Die Entscheidung werde am Abend erwartet. Am Freitag wolle der Vorstand auf dieser Basis über die Unterschriften entscheiden.

Ziegler saßen im Verhandlungssaal der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt, der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider und Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt gegenüber. Fraktionschef Oliver Kirchner saß im Besucherbereich.

Zieglers Rechtsbeistand erklärte, die Unterschrift des Landesvorstands sei ein formaler Akt, eine Entscheidung in der Sache stehe dem Vorstand nicht zu. Wenn dieser der Ansicht gewesen sei, dass die Ladungsfrist nicht ausgereicht habe, hätte er Einspruch einlegen müssen. Stattdessen sei die Einladung zur Wahlkreisversammlung vom Landesvorstand unterzeichnet worden. Sie habe den Hinweis enthalten, dass fristgerecht eingeladen worden sei. Um rechtzeitiges Erscheinen wurde gebeten.

Standardisiertes Schreiben

Der AfD-Landesvorstand reagierte mit dem Hinweis, es habe sich um ein standardisiertes Schreiben gehandelt. Es sei auf die zu kurze Frist für die Einladung hingewiesen worden, es habe auch ein Alternativvorschlag vorgelegen. Ziegler entgegnete, der hätte mit dem 4. Januar spät und mitten in den Ferien gelegen. Auch andere Wahlversammlungen hätten frühzeitig stattgefunden.

Der Bundestagsabgeordnete, der bei der Wahl am 23. Februar wieder als Direktkandidat gewählt werden will, wies darauf hin, dass auch die Vorschläge aus anderen Wahlkreisen noch nicht unterzeichnet worden seien.

Streit um Kandidaturen bereits im vergangenen Jahr

Bereits bei einem Parteitag im August war der Landesvorstand heftig kritisiert worden, besonders aus den Kreisverbänden Anhalt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz. Hintergrund damals: Während am Landesparteitag am Samstag jedes Mitglied teilnehmen konnte, durften am Sonntag zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2025 nur Delegierte kommen. Die Kritiker vermuteten auch damals schon, dass der Landesvorstand die Besetzung der Liste mit ihm genehmen Kandidaten beeinflussen wollte.

Einer der Wortführer war Ziegler gewesen, den der Landesvorstand nur auf dem wenig aussichtsreichen Platz neun vorgeschlagen hatte. Ziegler machte seine Kritik immer wieder deutlich und verbuchte einen Erfolg, als er trotz Gegenkandidat als Beisitzer in den Landesvorstand gewählt wurde. Für einen der vorderen Listenplätze reichte es aber nicht. Im Kampf um Listenplatz drei unterlag Ziegler gegen Phillipp-Anders Rau. Er müsste nun das Direktmandat im Wahlkreis Mansfeld gewinnen, um erneut ins Parlament einzuziehen.  © Deutsche Presse-Agentur

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