Schleswig - Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelt am 14. Februar über den Landeshaushalt.

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Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP haben einen Normenkontrollantrag gegen die im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehene Aufnahme von Notkrediten gestellt.

Die Landesverfassung sieht in Artikel 61 Absatz 3 vor, dass das Land Schleswig-Holstein im Falle von Notlagen Kredite aufnehmen darf. Das ist eine Ausnahme zu der in Artikel 61 Absatz 1 verankerten Schuldenbremse.

Aus Sicht von SPD und FDP sind die Voraussetzungen für die Aufnahme von Notkrediten für den Landeshaushalt 2024 nicht gegeben. Sie machen nach Angaben des Verfassungsgerichts geltend, weder der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch die Corona-Pandemie sind im Jahr 2024 noch als außergewöhnliche Notsituationen einzustufen. Die Kosten der Ostseesturmflut im Oktober 2023 seien nicht hoch genug, um einen Notkredit zu rechtfertigen. Außerdem fehle es an dem erforderlichen Plan zur Tilgung der neuen Schulden.  © Deutsche Presse-Agentur

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