Potsdam - In Brandenburg dürfen 12 Parteien bei der Bundestagswahl am 23. Februar mit eigenen Landeslisten antreten.

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4 von 16 Parteien wurden nicht zugelassen, weil nicht fristgerecht mindestens 2.000 nötige Unterschriften eingereicht werden konnten. Das entschied der Landeswahlausschuss in Potsdam bei seiner Sitzung am Vormittag.

Angesichts der vorgezogenen Neuwahl nach dem Ampel-Bruch sind wegen verkürzter Fristen vor allem kleine und neue Parteien vor besondere Herausforderungen gestellt. Parteien, die weder mit fünf Abgeordneten im Bundestag noch in einem der Landtage seit deren letzter Wahl vertreten sind, mussten 2.000 Unterschriften als Voraussetzung einreichen.

Nicht zugelassen wurden Landeslisten folgender vier Parteien: Die Basis, Partei des Fortschritts, MERA 25 und die Tierschutzpartei.

Die Tierschutzpartei prüft, ob sie die Nicht-Zulassung zur Bundestagswahl anfechten wird. Sie machte im Landeswahlausschuss den Vorwurf, Unterschriften lägen bei kommunalen Ämtern "eine Woche lang" rum. Kommunen müssen eingeholte Unterschriften der Parteien überprüfen.

Die Tierschutzpartei sprach von 2.200 gesammelten Unterschriften. Laut Landeswahlausschuss gingen 1.706 Unterschriften fristgerecht ein. Die Parteien können bis zum 27. Januar Beschwerde bei der Bundeswahlleitung gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses einlegen, dass sie in Brandenburg nicht mit einer Landesliste zur Wahl in vier Wochen antreten dürfen.  © Deutsche Presse-Agentur

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