Wiesbaden - Ein neues Gutachten soll klären, ob der Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags wegen einer Klage der AfD-Opposition vor dem Staatsgerichtshof seine Arbeit ruhen lassen sollte.

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Das Gremium verabschiedete hinter verschlossenen Türen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen einen entsprechenden Antrag von Schwarz-Rot. Die FDP enthielt sich in der dritten Ausschusssitzung, die AfD votierte dagegen.

Als Gutachter soll laut einem Landtagssprecher möglichst der Herausgeber eines Kommentars zum Untersuchungsausschussrecht, Butz Peters, beauftragt werden. Dessen Analyse werde bis Mitte März erwartet. Der Ausschussvorsitzende Yanki Pürsün (FDP) sagte, das parlamentarische Gremium habe zudem mehrheitlich beschlossen, bis zum Vorliegen des Gutachtens auf weitere Sitzungen zu verzichten.

Sieben statt 43 Punkte

Der Landtag hatte im Juni 2024 den Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD eingesetzt. Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Initiative der übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schon mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten diese vier Fraktionen den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer Ansicht alleine mit der Verfassung vereinbar sind.

Die AfD-Fraktion hatte Ende vergangenen Jahres beim Hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden eine Verfassungsklage eingereicht, um ihre ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Auch bei der Zusammensetzung des Gremiums strebt die Oppositionsfraktion Änderungen an.  © Deutsche Presse-Agentur

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