Wiesbaden - Vermutlich mehr als 2.000 hessische Häftlinge dürfen an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen.

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Voraussetzung sind die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren, wie das Landesjustizministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

In Hessen gibt es 4.320 Gefangene (Stand 15. Januar). Unter ihnen sind viele Ausländer. Die genaue Zahl der wahlberechtigten Häftlinge ist laut Ministerium noch unklar, weil Gefangene bis zum 2. Februar ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis beantragen können.

Niedrige Wahlbeteiligung 2021

Bei der Bundestagswahl 2021 waren in Hessen 2.363 Häftlinge wahlberechtigt. Nur 23,6 Prozent von ihnen nahmen ihr Wahlrecht wahr. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung in Hessen bei der Bundestagswahl 2021 dagegen bei 76,2 Prozent.

Zwar können laut Justizministerium theoretisch für Justizvollzugsanstalten Sonderwahlbezirke gebildet und für kleinere Gefängnisse auch sogenannte bewegliche Wahlvorstände eingesetzt werden. Doch Briefwahl sei der Normalfall für Gefangene und Sicherungsverwahrte.

Demokratie hinter Gittern

Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten sorgen vor dem Wahltag am 23. Februar dafür, dass die Demokratie und der Rechtsstaat auch im Gefängnis funktionieren. Sie gewährleisten die freie, gleiche und geheime Wahl für die Gefangenen."

Straftäter, die wegen eines Verbrechens verurteilt werden, verlieren ihr passives Wahlrecht für fünf Jahre. Sie können sich also nicht als Abgeordnete in den Bundestag wählen lassen. Das aktive Wahlrecht behalten Verurteilte in der Regel aber, auch wenn sie wegen eines Verbrechens schuldig gesprochen wurden. Verlieren können sie es aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beispielsweise bei Staatsschutzdelikten, also Taten, die sich gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder seine Sicherheit richten.  © Deutsche Presse-Agentur

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