Die Nationalversammlung im Jahr 1849: Im Mai 1849 verschieben sich die Kräfteverhältnisse: Preußen macht gegen die in Frankfurt tagende Nationalversammlung mobil, das Parlament beginnt sich aufzulösen.

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Was einst so hoffnungsvoll begann, ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Jetzt wird in Frankfurt über die Abgeordneten gespottet., Im Mai 1849 verschieben sich die Kräfteverhältnisse: Preußen macht gegen die in Frankfurt tagende Nationalversammlung mobil, das Parlament beginnt sich aufzulösen. Was einst so hoffnungsvoll begann, ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Jetzt wird in Frankfurt über die Abgeordneten gespottet.

Berlin, 14. Mai anno 1849. Preußen macht gegen die deutsche Nationalversammlung mobil. Strikt untersagt es seinen Abgeordneten die weitere Präsenz in der Paulskirche. Die Entscheidung Friedrich Wilhelms IV., von Gottes Gnaden König, lässt keinen Spielraum: "1. Das Mandat der im preußischen Staat gewählten Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung ist erloschen. 2. Den Abgeordneten ist gegenwärtig Unsere Verordnung mit der Weisung zuzustellen, sich jeder Teilnahme an den weiteren Verhandlungen der Versammlung zu enthalten."

Schonungslos rechnet Berlin mit dem Parlament in Frankfurt ab – einen revolutionären Weg eingeschlagen, sich Regierungsgewalt angemaßt und ganz offen Feindseligkeiten gegen Preußen eröffnet zu haben. Die jüngsten Beschlüsse der "Paulskirche" setzten Deutschland Anarchie und blutigem Kampf aus. Zudem sei die Nationalversammlung inzwischen den maßlosen, auf den Umsturz alles Bestehenden gerichteten Einflüssen einer Partei ausgesetzt.

Spontan formiert sich in Frankfurt eine breite Abwehrfront. Mit 287 gegen zwei Stimmen, namentlich abgegeben, bezieht die "Paulskirche" gegen die königliche Anordnung Position. Sehr selbstbewusst stellt sie fest: Keiner Regierung steht es zu, Abgeordnete abzuberufen, auf diese Weise die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung unwirksam zu machen und so das Parlament aufzulösen. Für die preußischen Abgeordneten war mithin, so der Beschluss, das Verdikt aus Berlin nicht verbindlich.

Wütende Abwehrreaktionen im Parlament

Sechs Tage nach Gagerns Rücktritt als Ministerpräsident beruft der Reichsverweser ein neues Ministerium, angeführt von dem Abgeordneten Wilhelm Grävell aus Frankfurt an der Oder. Das Regierungsprogramm des zum rechten Flügel zählenden Juristen enthält politischen Sprengstoff, lässt zwischen der nach links gerutschten Parlamentsmehrheit und dem Kabinett des Erzherzogs Johann keinen Konsens zu. Unmissverständlich bekundet Grävell seine Absicht, gewaltsamen Bewegungen zur Realisierung des Verfassungswerks der "Paulskirche" mit allen Mitteln entgegenzutreten, sobald die betreffende Regierung um Hilfe nachsuche. Dazu noch nachdrücklich die Feststellung dem Parlament gegenüber, das neue Reichsministerium erachte es für seine Pflicht, die ihr ausschließlich zustehende Regierungsgewalt vor jeder Einmischung zu bewahren und jeden Eingriff zurückzuweisen.

Aufgebrachte, wütende Abwehrreaktionen im gesamtdeutschen Parlament. Umgehend eilt Karl Welcker, badisch-liberaler Rechtswissenschaftler, mit einem dringlichen Antrag zum Präsidium. Zu diesem Ministerium könne die Versammlung nicht das geringste Vertrauen haben. Sie müsse dessen Ernennung unter den obwaltenden Umständen als eine Beleidigung der Nationalrepräsentation ansehen. Schier verzweifelt ruft Welcker aus, nicht glauben zu wollen, dass eine "Vollziehungsgewalt", vor Jahresfrist vom Parlament berufen, sich weigere, wenn das Parlament seiner eigenen Verfassung Geltung verschaffen wolle. Das Kabinett habe, legt der Trierer Ludwig Simon von links nach, ein Programm vorgelegt, das bestehende Gesetze verleugne. Karl Nauwerck, Berliner Gesinnungsgenosse Simons, holt noch weiter aus mit der Forderung, die Zentralgewalt zu verjagen und die Exekutive selbst in die Hand zu nehmen.

Ein politisch wunder Punkt

Wilhelm Jordan, evangelischer Theologe, mahnt Nachdenklichkeit an. Regellosigkeit scheine Regel zu werden, vor lauter Dringlichkeit komme das Parlament nicht mehr zu ruhigen Überlegungen. Die Linke lacht ihn aus. Welckers Antrag wird mit 191 gegen zwölf Stimmen bei 44 Enthaltungen angenommen. Ein Teil der Mitte des Hauses hat, entrüstet über den Regierungsbescheid, mit der Linken votiert.

Es ist Freitag, der 18. Mai 1849, Jahrestag der feierlichen Konstituierung der deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche. Der neue Ministerpräsident reagiert auf das parlamentarische Misstrauensvotum, berichtet über die Schwierigkeiten der Kabinettsbildung nach Gagerns Rücktritt, offenbart, der Reichsverweser habe sein Amt aufgeben wollen. Pflichtbewusstsein habe ihn jedoch davon abgehalten, aber auch ein formaler, gleichwohl wichtiger Aspekt.

Grävell nähert sich dem politisch wunden Punkt. Johann war in der Paulskirche in sein Amt eingeführt, dort auch verpflichtet worden. Dann aber noch zur Erinnerung der Hinweis: Anschließend "hat ihm der Bundestag im Namen der deutschen Regierungen seine Gewalt übertragen". Also der auf dem Wiener Kongress 1815 als Repräsentanz der deutschen Staaten, nicht als Volksvertretung kreierte Bundestag mit Sitz im Frankfurter Palais Thurn und Taxis – institutionalisiertes Feindbild der 1848er Freiheits- und Einheitsbewegung als Sitz der politischen Restauration.

"Unerhört in der Weltgeschichte"

Im Kirchenraum schwillt die Unruhe an, empörte Zwischenrufe: "Schändlich", "Unverschämtheit", "also der Bundestag". Grävell beschwichtigt, der Herr Reichsverweser als "durchaus streng gewissenhafter Mann" werde sein Amt nur in die Hand der Nationalversammlung, von der es ausgegangen sei, zurückgeben. "Gut"-Zurufe. Doch der Ministerpräsident wartet noch mit einem Nachsatz auf: "Er wird aber ebenso und kann nicht anders, als treuer Verwalter der von den Regierungen ihm anvertrauten Macht, diese Macht auch nur wieder in die Hände der Regierungen zurückgeben."

Abgeordnete der Linken springen auf, Geschrei: "Diese Dummheit", "schändliche Frechheit", "unverschämt", "das ist unerhört in der Weltgeschichte". Eduard Wedekind, Jurist aus dem linken Zentrum des Hauses, zieht einen Gesetzentwurf über Ministerverantwortlichkeit aus der Tasche: Eine parlamentarische Misstrauenserklärung hat, innerhalb von acht Tagen wiederholt, die Entlassung der betreffenden Minister zur unmittelbaren Folge. Wilhelm Zimmermann, protestantischer Theologe aus Stuttgart, ruft die Begeisterung, die vertrauensvolle Erwartung am 18. Mai 1848 in Erinnerung. Und nun? "Das Ohr der deutschen Nationalversammlung wurde entweiht durch das Programm eines Ministeriums, ein Programm, für das ich keinen parlamentarischen Ausdruck weiß." – Der Jahrestag war’s.

Preußen greift gezielt ein

Die Linke forciert ihren Kurs, zielt auf Erzherzog Johann, den Reichsverweser. Sofort solle eine der Nationalversammlung verantwortliche Reichsregentschaft, bestehend aus Mitgliedern der Paulskirche, gewählt werden, um die Beschlüsse des Parlaments zu exekutieren. Eine Mehrheit von 158 gegen 97 Stimmen wehrt den Vorstoß ab. Doch Johann büßt Unterstützung ein. Mit 126 gegen 116 Stimmen beschließt die Versammlung anschließend, einen Reichsstatthalter, "womöglich aus der Reihe der regierenden Fürsten", zu wählen, der vorerst Rechte und Pflichten eines Reichsoberhaupts übernehmen und auf die Verfassung vereidigt werden solle. Ludwig Uhland, der Dichter und promovierte Rechtswissenschaftler aus Tübingen, hat sich dazu noch einen eigenen Reim gemacht: Sollte Johann versuchen, die Regierungsgewalt in andere Hände zu geben als an eine von der "Paulskirche" neubestellte Zentralbehörde, wäre das nichtig und für das Parlament unverbindlich.

Zudem greift Preußen gezielt ein, nimmt die provisorische Frankfurter Zentralgewalt mit dem Reichsverweser Johann ins Visier, setzt sich ostentativ über deren Befugnisse hinweg. Berlin hat dazu politisch einen Hebel in der Hand: den wieder ausgebrochenen Krieg mit Dänemark um Schleswig-Hostein nach dem Scheitern von Friedensverhandlungen. Nach dem Gesetz vom 28. Juni 1848 hatte über Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten die Zentralgewalt im Einverständnis mit der Nationalversammlung zu entscheiden. Dieser Frankfurter Machtbefugnis entzog sich Berlin nun machtbewusst, weil es sich zu selbstständigem Handeln genötigt sah, "ohne weitere Autorisation der Zentralgewalt abzuwarten". Der Fall "Schleswig-Holstein-Dänemark" konnte, ließ die königliche Regierung das Kabinett des Erzherzogs wissen, nicht länger den Folgen der "schwankenden und unsicheren Stellung preisgegeben werden, in welche die Zentralgewalt sich hat drängen lassen". Berlin hatte sich daher entschlossen, Kriegführung und weitere Unterhandlungen selbst in die Hand zu nehmen.

Paulskirche verliert inneren Halt

Und noch eine Salve feuert Preußen politisch hinterher. Die Regierung Friedrich Wilhelms IV. setzt Frankfurt kühl davon in Kenntnis, dass für sie nach der Abberufung der preußischen Abgeordneten die Nationalversammlung rechtlich nicht mehr existiere. Johann, den Reichsverweser, lässt sie diese Erläuterung lesen: "Von unserem Standpunkt aus müssen wir also erklären, dass der Zentralgewalt für jene Fragen die Bedingung ihrer Aktion fehlt, und wir also weiteren Anordnungen derselben in Bezug auf Krieg und Frieden oder die Verhandlungen mit Dänemark keine Folge leisten, auch unsere Truppen in den Herzogtümern nicht länger unter den Befehlen der Zentralgewalt lassen und der Gefahr aussetzen können, Anordnungen gehorchen zu müssen, welche aus dem Einverständnisse mit einer auf keinem gesetzlichen Boden stehenden Versammlung hervorgegangen wären."

Die "Paulskirche" hält nicht mehr stand, verliert inneren Halt. 20. Mai 1849, ein Jahr und zwei Tage nach der von begeisterter Erwartung getragenen Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Parlaments beginnt ein schmählicher Auflösungsprozess. In einer gemeinsamen Aktion legen 65 Abgeordnete, mit den meisten preußischen nahezu alle Vordenker eines kleindeutschen Erbkaisertums, ihre Mandate nieder. Heinrich von Gagern unter ihnen, Friedrich Dahlmann, Eduard Simson, Johann Gustav Droysen, Ernst Moritz Arndt, Georg Waitz.

Aufruf von Uhland ans Volk

Den Kurs, den die "Paulskirche" mit ihren jüngsten Beschlüssen eingeschlagen hatte, hielten sie für "unausführbar". Resigniert befanden sie, dass die Nationalversammlung in ihrer gegenwärtigen Lage und Zusammensetzung "dem deutschen Volk keine ersprießlichen Dienste mehr zu leisten vermag". Einen Tag später berief die Regierung des Königreichs Sachsen ihre Abgeordneten aus Frankfurt ab. In den sich mehr und mehr leerenden Bankreihen der Paulskirche war die Linke nun fast schon unter sich. Dem zunehmenden Verfall trug sie mit ihrer Mehrheit Rechnung, indem sie die Beschlussfähigkeit an die Anwesenheit von nur noch hundert Mitgliedern band. Abgeordnete der anderen Fraktionen, soweit noch vertreten, hatten vor der Entscheidung gewarnt, weil die Versammlung dann nicht mehr das deutsche Volk repräsentiere.

Unter obwaltenden Umständen hält es die neue Mehrheit für angebracht, sich mit einem Aufruf, von Ludwig Uhland in Worte gefasst, an das deutsche Volk zu wenden. Reiner Realismus spricht aus dem Dichter: Die Stellung des Nationalparlaments ist schwierig geworden, so sehr, dass Auflösung droht. Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover tragen Schuld, weil sie sich der Verfassung widersetzen. Schuld hat auch die Zentralgewalt wegen der Weigerung, die Frankfurter Verfassung durchzusetzen, ebenso tragen die Abgeordneten Schuld, die der Paulskirche den Rücken gekehrt haben. Uhland bittet das Volk durchzuhalten, bittet um "tätige Mitwirkung", versichert es der Festigkeit der verbliebenen Abgeordneten. Uhland wehrt ab, will das nicht als Aufruf zum Bürgerkrieg verstanden wissen. Aber: "Wir finden es in dieser eisernen Zeit nötig, dass das Volk wehrhaft und waffengeübt dastehe, um, wenn sein Anrecht auf die Verfassung und die mit ihr verbundenen Volksfreiheiten gewaltsam bedroht ist oder wenn ihm ein nicht von seiner Vertretung stammender Verfassungszustand mit Gewalt aufgedrungen werden wollte, den ungerechten Angriff abweisen zu können."

Der "erste Volksverräter"

Einspruch, mit Nachdruck. Karl Welcker warnt davor, dem Volk so etwas ohne die Einschränkung zu sagen, alles zu unterlassen, was dem Geist der Verfassung widerspricht. Einen zur Mäßigung mahnenden Hinweis vermisst er in dem Aufruf. Franz Josef Buß, Sprecher eines am 1. Mai in Frankfurt gegründeten Vereins, um alle "Großdeutschen" wieder politisch zusammenzubringen, legt nach. Für den Abgeordneten aus Freiburg gehörte in den Text unbedingt eine deutliche Distanzierung von aufständischen Bewegungen, "und dazu gehört auch die badische". Zweifel werden laut, ob eine solche Proklamation angesichts der leeren Bänke im Haus überhaupt noch Sinn, noch "Autorität" haben könne.

Viel zu lasch findet der schlesische Abgeordnete Wilhelm Wolff den Aufruf. Dass der "erste Volksverräter", Erzherzog Johann, samt seiner Minister, für vogelfrei erklärt werde – das hätte er lesen wollen. Der Präsident entzieht ihm empört das Wort. Einen Satz schiebt Wolff, eng verbunden mit Karl Marx und dem Bund der Kommunisten, noch rasch nach: "Ich habe im Namen des Volkes hier sprechen und sagen wollen, wie man im Volk denkt."

Welckers Warnung findet keinen Widerhall. Ohne dessen Einwand zu berücksichtigen, stimmt die Mehrheit dem Uhland-Aufruf zu. Zwölf weitere Abgeordnete der parlamentarischen Mitte, unter ihnen Welcker und Biedermann, legen ihr Mandat nieder. Sie begründen ihren Austritt mit dem Vorwurf in Richtung Linke, nun bewiesen zu haben, noch ein anderes Ziel zu verfolgen, als allenthalben der Reichsverfassung Geltung zu verschaffen.

Heidelberg als Ausweichstätte

Nun legte Hannover seine Abgeordneten an die Leine. Die königliche Regierung war überzeugt, die "Paulskirche" bedrohe inzwischen das Vaterland mit Bürgerkrieg, betreibe einen Umsturz der bestehenden Ordnung. Sie untersagte ihren Abgeordneten, weiterhin an den Verhandlungen der Nationalversammlung teilzunehmen, ob sie nun in Frankfurt oder anderswo stattfanden. Hannover übte dabei sehr unangenehmen Druck aus: Von sofort an gab es aus der Landeskasse keine Diäten mehr. Zudem sollten die Kosten der Rückreise nur noch erstattet werden, wenn diese umgehend angetreten werde.

Anderswo, nicht mehr in Frankfurt? Heidelberg hatte schon Interesse angemeldet. Der Gemeinderat lud "aufs Ernsteste und Feierlichste" das deutsche Parlament "in unser Land Baden und unsere Stadt" ein, falls die Nationalversammlung den Tagungsort verlegen sollte. In der großen Aula der Hochschule könnten die Sitzungen "sehr passend und bequem" stattfinden. Zudem herrsche im ganzen badischen Land Ruhe und gesetzliche Ordnung, dank der "aus Notfall eingetretenen provisorischen Regierung". Mit Bravorufen nimmt die "Paulskirche" von der Offerte Kenntnis.

Zunächst geht es jedoch um Vertagung. Die nächsten Wochen sollten so genutzt werden, alle Abgeordneten zusammenzurufen, die derzeit mit oder ohne Entschuldigung fehlten. Am 29. Mai waren das immerhin 138. Zudem sollten möglichst Stellvertreter für die ausgeschiedenen Mitglieder gewonnen werden. Der Badener Franz Josef Buß hält mit beißender Ironie fest, die Beschlussfähigkeit immer wieder herabzusetzen auf fünfzig, zehn, fünf Mitglieder gar könne der Reputation des gesamtdeutschen Parlaments nicht gerade förderlich sein.

"Gelegenheit, draußen im Volk sich umzusehen"

Die Reputation der "Paulskirche"? Auf welches Niveau sie inzwischen abgesunken war, ließ sich in Frankfurt gleichsam ablesen. An Straßenecken waren Anschläge angebracht, auf denen um milde Gaben für Parlamentarier gebeten wurde, denen die Tagegelder entzogen worden waren. Buß übte sich, Vertagung verteidigend, wieder in beißender Ironie: "In der Zwischenzeit haben Sie Gelegenheit, draußen im Volk sich umzusehen, ob denn wirklich die Liebe zu Ihrer Verfassung so groß ist, wie Sie hier, abgesperrt vom Volk, glauben."

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Die Linke blockte ab, berief sich auf den Beschluss zusammenzubleiben, bis der Verfassung gemäß sich der Reichstag konstituiert habe. Für eine unbestreitbare Verpflichtung der deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche erachtete sie es, den dieser "von der Nation anvertrauten Posten in so entscheidenden Augenblicken nicht zu verlassen".  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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