Endloser Streit: Im Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof könnten demnächst neue Argumente vorgetragen werden.

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Umweltminister Jung hat eine Weisung seiner Vorgängerin aufgehoben, damit kein Aspekt des Grundwasserschutzes unerwähnt bleibt.

Wann der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Streit um den geplanten Windpark auf dem Taunuskamm bei Wiesbaden ein Urteil fällt, ist nach wie vor ungewiss. "Ein Entscheidungszeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden", teilte die Sprecherin des zuständigen Senats der F.A.Z. mit.

Es handele sich um ein sehr umfangreiches Verfahren. Allein die Gerichtsakten umfassten bereits mehr als 3500 Blatt, hinzu kämen zwanzig Ordner Behördenakten. "Der Senat ist zudem mit zahlreichen komplexen, zum Teil noch älteren Verfahren belastet", so die Sprecherin.

Das umkämpfte Verfahren, dessen Abschluss in der Region seit Jahren mit großer Spannung erwartet wird, steht gegenwärtig wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Im Oktober hob der hessische Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU) eine Weisung auf, mit der seine Vorgängerin Priska Hinz (Die Grünen) dem Regierungspräsidium Darmstadt im Jahr 2021 untersagt hatte, den Aspekt des Grundwasserschutzes in dem Verfahren zu erwähnen.

Rede von "skandalösen Vorgängen" um Teilplan

Er spielte eine besondere Rolle in der inzwischen seit einem Jahrzehnt andauernden Auseinandersetzung. Auslöser war der Antrag einer Tochter des Wiesbadener Versorgungsunternehmens ESWE auf den Bau von Windrädern auf der Hohen Wurzel, einem knapp 620 Meter hohen Berg im Rheingau-Taunus-Kreis. Das der Landesregierung unterstellte Regierungspräsidium Darmstadt lehnte das Vorhaben aus Gründen des Denkmal-, Arten- und Trinkwasserschutzes ab. Dagegen klagte das Unternehmen mit Erfolg. Dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden die durch das Regierungspräsidium ins Feld geführten Hinderungsgründe nicht gelten ließ, erfreute Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Umweltministerin Priska Hinz (beide Die Grünen), weil der Ausbau der Windkraft ihr oberstes Ziel war.

Darum hätten sie die Prozessniederlage ihres Regierungspräsidiums aus parteipolitischen Gründen gern akzeptiert. Aber das Urteil enthielt auch eine für die beiden Minister bittere Botschaft: Es erklärte den Teil des Regionalplans, der die erneuerbaren Energien betrifft, für nichtig. Er aber sollte die Grundlage der grünen Energiewende sein. Nur aus diesem Grund votierte die Landesregierung für eine Berufung.

Dementsprechend sollte das Regierungspräsidium sich vor Gericht aber ausschließlich nur für den Teilplan einsetzen. So kam es zu der "Weisung zur Streichung der Ausführungen zum Grundwasserschutz in der Berufungsbegründung" vom 11. Juni 2021. Hinz erteilte sie "in Abstimmung" mit dem Wirtschaftsministerium. Al-Wazir ließ außerdem die gegen die Genehmigung sprechenden Argumente des Denkmalschutzes streichen.

Diese Vorgaben standen in einem eklatanten Widerspruch zu der Position, die von den Anwälten des Landes vertreten wurde. Carsten Gödel, Vorsitzender des Vereins "Rettet den Taunuskamm", sprach von "skandalösen Vorgängen". Die Ablehnungsgründe des Regierungspräsidiums seien unter den Tisch gefallen, weil die Ministerien den Prozess verlieren wollten.

Bei verlorenem Prozess "Verzögerungsschaden" von 34 Millionen Euro

Doch in diesem Fall drohten dem Land Schadenersatzforderungen in einer zweistelligen Millionenhöhe, so Gödel. Die Vertreter der ESWE hatten im Jahr 2020 erklärt, dass eine verzögerte Genehmigung wegen veränderter Markt- und Rahmenbedingungen das Unternehmen teuer zu stehen komme. Über die Laufzeit von 20 Jahren entstehe ein "Verzögerungsschaden" von 34 Millionen Euro.

Al-Wazir und Hinz wiesen darauf hin, dass auch Taunusstein den Rechtsweg beschreite und entsprechende Argumente vortrage. Das bestätigte die Sprecherin des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Da ein anderer Beteiligter des Verfahrens zum Grundwasserschutz schon vorgetragen habe, sei der Aspekt zu prüfen.

Auch wenn ein Themenkomplex bereits grundsätzlich von einem Verfahrensbeteiligten adressiert worden sei, solle jeder die für ihn sprechenden Tatsachen vortragen können, meinte Jung dazu am Montag auf Nachfragen. Das könnten ja durchaus neue Aspekte sein. "Uns ist wichtig, dass alle Aspekte auf den Tisch kommen."

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Das Regierungspräsidium Darmstadt, das in dem Verfahren für die Landesregierung spricht, hatte nach der Aufhebung der von Hinz erteilten Weisung durch Jung angekündigt, den Sachverhalt "unter Berücksichtigung der aktuellen prozessualen und materiellen Rechtslage" zu prüfen. Diese Prüfung dauere noch an, hieß es.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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