Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen bekommt einen unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschloss das Plenum ein Gesetz zur Einrichtung dieser Stelle.
Bei Beschwerden oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Polizei damit künftig auch im bevölkerungsreichsten Bundesland an eine besondere Instanz wenden. Der oder die Polizeibeauftragte muss noch vom Landtag gewählt werden. Die erste Evaluation ist 2027 geplant.
Polizeibeauftragte auch in anderen Ländern
In mehreren Bundesländern gibt es bereits Polizeibeauftragte. Auch der Bundestag hatte vor rund einem Jahr den ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt.
In NRW hatten CDU und Grüne den unabhängigen Polizeibeauftragten in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. "Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat", sagte Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer. Vor allem für die Grünen war die Stelle ein Herzensanliegen. Bislang hatte es in NRW einen Polizeibeauftragten nur im Innenministerium gegeben. Mit dem unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag werde die Stelle nun weiterentwickelt, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). "Aber ich hoffe, dass der neue Polizeibeauftragte auch nicht allzu viel zu behandeln hat."
FDP: Stelle zeugt von Misstrauen gegen die Polizei
Der FDP-Abgeordnete Marc Lürbke sagte, bei der Stelle handele sich um "ein von Ideologien und von waschechtem Misstrauen gegenüber unserer Polizei getriebenes grünes Prestigeprojekt".
Die SPD begrüßte zwar die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, bemängelte aber Schwächen bei der Umsetzung und enthielt sich deswegen bei der Abstimmung. Unter anderem kritisierte der SPD-Abgeordnete Sebastian Watermeier eine Begrenzung der Befugnisse und eine zu knappe Beschwerdefrist von zwei Monaten.
Der CDU-Abgeordnete Christos Katzidis wies darauf hin, dass die Zahl der Polizeieinsätze in NRW sich in zehn Jahren seit 2014 um etwa ein Viertel auf knapp 5,3 Millionen Einsätze erhöht habe. Dagegen sei die Zahl der Beschwerden im selben Zeitraum um etwa 21 Prozent auf rund 3.300 im Jahr 2023 zurückgegangen.
Namentliche Abstimmung im Landtag nun elektronisch
Erstmals kam bei der von der FDP beantragten namentlichen Abstimmung über das Gesetz zum Polizeibeauftragten die neue elektronische Abstimmungsanlage zum Einsatz - mit Erfolg. Nach gut fünf Minuten lag das Ergebnis vor. Zuvor wurden bei namentlichen Abstimmungen minutenlang alle Abgeordneten einzeln aufgerufen und dann das Ergebnis ausgerechnet. © Deutsche Presse-Agentur