Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in ganz Deutschland statt – und somit auch in Bergisch Gladbach.

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Gewählt werden mit zwei Stimmen die Abgeordneten des Bundestags, die dann ihrerseits den nächsten Kanzler oder die nächste Kanzlerin wählen.

Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Bundestagswahl 2025 in Bergisch Gladbach funktioniert.

Am Wahltag finden Sie hier auch aktuelle Entwicklungen, Hochrechnungen und Ergebnisse.

Diese Übersichtsseite wird regelmäßig aktualisiert.

Zu welchem Wahlkreis gehört Bergisch Gladbach und wer sind die Direktkandidaten?

Bergisch Gladbach gehört zum Wahlkreis 99, genau wie die anderen Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Für die CDU geht Caroline Bosbach ins Rennen. Die 34-Jährige kommt gebürtig aus Bergisch Gladbach und war von 2022 bis 2023 Referentin des Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Sie ist die Tochter des ehemaligen CDU-Politikers Wolfgang Bosbach. Direktkandidat für die SPD ist Hinrich Schipper. Der 53-Jährige ist Lehrer für Sonderschulpädagogik und Förderschulrektor.

Der Direktkandidat für die Grünen im Wahlkreis ist Maik Außendorf. Außendorf lebt seit 2003 in Bergisch Gladbach und sitzt seit 2021 im Bundestag. Für die FDP geht der ehemalige Finanzminister Christian Lindner als Direktkandidat ins Rennen. Lindner ist seit elf Jahren Bundesvorsitzender der FDP.

Die AfD schickt Harald Weyel ins Rennen. Der 65-Jährige ist seit 2017 im Bundestag und gehört seit 2022 als stellvertretender Bundesschatzmeister dem Bundesvorstand der AfD an.

Für die Partei Volt geht Alexander Becker ins Rennen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat keine Direktkandidaten bekannt gegeben.

Bundestagswahl 2025: Wie kann ich in Bergisch Gladbach wählen?

Wählen darf bei den Bundestagswahlen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnt. Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 muss spätestens am 2. Februar bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Dafür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die Benachrichtigung informiert Sie dann über das Wahllokal, in dem Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.

Als wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragene Person können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Stimmen persönlich oder per Briefwahl abgeben.

Bundestagswahl 2025: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind wahlberechtigt, können Sie auch ohne Wahlunterlagen an der Bundestagswahl teilnehmen. Dafür legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal vor – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie dort ihre Stimmen abgeben.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben jedoch eine erwartet? In diesem Fall wenden Sie sich an das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach. Dieses finden Sie unter folgender Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach oder telefonisch unter 02202/142888. Per E-Mail wenden Sie sich an: wahlbuero@stadt-gl.de.

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Rheinisch-Bergische-Kreis hier.

Briefwahl in Bergisch Gladbach – Wie wähle ich per Post?

In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie per Post zurücksenden können. Anschließend werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragen und abholen. Online kann der Briefwahlantrag in Bergisch Gladbach ab dem 13. Januar erfolgen.

Schicken Sie den Wahlbrief postalisch, sollten Sie ihn in der Regel spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden – also am 19. Februar 2025.

Direkte Briefwahl für die Bundestagswahl in Bergisch Gladbach – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen.

Wer es also etwa nicht schafft, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl zur Post zu bringen, kann den Umschlag direkt und spätestens bis zum Wahltag bei der angegebenen Stelle abgeben.

Wann ist das Wahlbüro in Bergisch Gladbach geöffnet?

Das Wahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
  • Freitag: 9 bis 12 Uhr

Darf ich Briefwahlunterlagen für Dritte mitnehmen?

Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Bundestagswahl 2025 nicht möglich. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann aber per Briefwahl teilnehmen – die Unterlagen können aber mit einer schriftlichen Vollmacht für jemand anderen beantragt werden. In diesem Fall geht das dann nur persönlich oder schriftlich, nicht elektronisch.

Bundestagswahl 2025: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Alle Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt, die von den Parteien für jeden Wahlkreis nominiert werden. Wer den Wahlkreis – es gibt 299 in Deutschland – gewinnt, kann in den Bundestag einziehen.

Die Wahlkreise sind so aufgeteilt, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte leben. Dementsprechend ist die Dichte in NRW besonders hoch.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wieviele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Diese Sitze werden über die Landeslisten gefüllt, die Politiker und Politikerinnen ziehen der Reihenfolge entsprechend ins Kabinett.

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Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird mit der Zweitstimme festgelegt: diese werden dann zuerst mit den Direktkandidatinnen und -Kandidaten gefüllt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Dann mit den Landeslisten. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als Sitze im Bundestag, bekommen die Direktkandidierenden keinen Sitz, deren Ergebnis am wenigsten deutlich war.

Bei der Bundestagswahl gilt außerdem die Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien. Kommt eine Partei nicht auf mindestens fünf Prozent der Stimmen, zieht sie nicht in den Bundestag ein.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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